Mit diesen Kosten Scheidung muss man rechnen

Wenn man sich von seiner Partnerin oder seinem Partner scheiden lassen möchte, so stellen sich hier eine Vielzahl an Fragen. Eine dieser Fragen beschäftigt sich hierbei mit den Kosten Scheidung. Wie hoch diese Kosten ausfallen können, kann man gar nicht so einfach beziffern bei einer Scheidung, wie man nachfolgend erfahren kann. 

Mit diesen Kosten Scheidung muss man rechnen

Wie in der Einleitung schon dargestellt, kann man die Kosten Scheidung gar nicht so einfach beziffern. Da es hier Unterschiede gibt. Und diese Unterschiede fangen schon an, mit dem Partner der die Scheidung möchte. Wer nämlich hier den ersten Schritt machen möchte, der braucht dafür einen Rechtsanwalt. Nur ein Rechtsanwalt darf nämlich einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Hier muss man natürlich im Vorfeld mit entsprechenden Kosten rechnen. Die Höhe der Kosten orientiert sich hierbei an der Gebührenordnung. Hier kann es aber je nach Anwalt noch entsprechende Zuschläge geben. Auch können sich diese Gebühren mit dem Verfahrensablauf ändern. Das gilt gerade dann, wenn das Familiengericht den Verfahrenswert bestimmt. Dann richten sich nämlich die anfallenden Gebühren für den Anwalt am Verfahrenswert. Der Partner der nicht den Antrag auf Scheidung stellt, der braucht natürlich keinen Anwalt. Und kann dementsprechend bei den Gebühren sparen.

Bemessung der Kosten Scheidung

Neben den Anwaltskosten die bei einer Kosten Scheidung anfallen können, entstehen auch Gerichtsgebühren. Die Gerichtsgebühren bemessen sich hierbei am Verfahrenswert. Der Verfahrenswert wird mit der Eröffnung vom Scheidungsverfahren durch das Familiengericht bestimmt. Maßgebend bei der Bemessung vom Verfahrenswert sind hier die Vermögenswerte, genauer das Einkommen. Natürlich gibt es bei den Gerichtsgebühren aber auch beeinflussende Faktoren. Hier kommt es natürlich im Wesentlichen auch darauf an, wie umfangreich das Scheidungsverfahren ist. Gerade wenn keine Einigkeit zwischen den Ehepartnern besteht, sind natürlich umfassende Entscheidungen durch das Gericht notwendig. Sei es wegen dem Vermögen und der Teilung, wegen Unterhalt und der Höhe, wegen dem Sorgerecht, sollten hier Kinder vorhanden sein.

Wenn man sich die Kosten Scheidung nicht leisten kann

Jetzt kann es natürlich den Fall geben, das man sich einen Anwalt und auch die Gerichtsgebühren nicht leisten kann. Auch wenn man sich das nicht leisten kann, muss man nicht an einer Ehe festhalten, wenn man dieses nicht möchte. Hier kann man im ersten Schritt beim Amtsgericht oder aber auch direkt beim Familiengericht, sich einen Beratungsschein holen. Mit diesem Beratungsschein kann man dann zu einem Anwalt gehen. Die Kosten werden hierbei über den Beratungsschein abgedeckt und vom Staat getragen. Entschließt man sich dann zu einer Scheidung, so geht es natürlich um die Gerichtsgebühren. Hier kann man dann mit dem Antrag auf Scheidung auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Hierbei werden die Gerichtsgebühren dann ebenfalls vom Staat getragen. Wenn man hier aufgrund seiner Einkommensverhältnisse darlegen kann, dass man die Kosten Scheidung nicht tragen kann.

Die Scheidung und der Ablauf sind oftmals nervenaufwendig

Wie genau eine Scheidung und deren Ablauf zu bewerten ist, hängt auch von Ihnen ab. Wer bei der Scheidung nicht einwilligt, erschwert die anfänglichen Abläufe deutlich. Deswegen sind einvernehmliche Scheidungen meistens weniger stressig als eine Scheidung im Ablauf mit einer nicht einvernehmlichen Partei. Denn so kann zum Beispiel die Zeit der endlich rechtskräftigen Scheidung weiter in die Ferne rücken, während bei einer einvernehmlichen Scheidung alles meist recht schnell sowie unkompliziert ausfallen kann.

Scheidung Familienrecht
Beinahe jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden

Die Scheidung und der Ablauf im Überblick

Wenn sich ein Partner oder beide Partner dazu entschieden haben, die Reißleine zu ziehen, empfiehlt es sich, zu einem Anwalt zu gehen. Dieser lässt dann die Scheidungspapiere entsprechend vorfertigen und ausfüllen. Wenn beide Partner einverstanden sind, kann dieser wiederum alles schnell dem Gericht einreichen, weil Unterschriften sammeln & Co viel leichter gehen als wenn ein Partner sich vehement weigert, eine Scheidung überhaupt zu unterzeichnen. Denn in diesem Fall wird es meist so ablaufen, dass die Scheidungspapiere durch den Anwalt zum Ehepartner gesandt werden, dieser in einer Frist unterschreiben sollte und wenn dies nicht passiert, wird auch die Gerichtsverhandlung immer wahrscheinlicher. Es kann also wirklich passieren, dass die Scheidung und der Ablauf sehr kompliziert ausgehen werden oder doch problemlos.

Die Scheidung und der Ablauf im Detail

Wenn einer oder beide Partner den Antrag zur Scheidung stellen sowie einverstanden sind, dann kommt das berüchtigte Trennungsjahr. Mit diesem soll gesichert werden, dass eine Versöhnung offenbar ausgeschlossen ist und am Ende doch wieder eine erneute Hochzeit anstehen würde. Sie ist im Übrigen auch die schnellste und kostengünstige Variante, um eine Scheidung durchzuführen. Die Voraussetzung des einjährigen Trennungsjahres ist im Übrigen auch in dem Scheidung Ablauf gleich, wenn einer der beiden Partner nicht einverstanden mit der Scheidung sein sollte. Danach muss ein Richter davon überzeugt werden, dass die Ehe gescheitert ist, um die Ehe auch ohne Einverständnis der anderen Partei scheiden zu lassen. Diese kostet natürlich etwas mehr, als die harmlose Scheidung.

Um das Trennungsjahr kommen Sie bei der Scheidung und dem Ablauf nicht drum herum. Es kann eben erheblich kostspielig werden, wenn einer der beiden Parteien sich quer stellt. Es empfiehlt sich aufgrund dessen, dass Sie stets die Scheidung einvernehmlich über die sogenannte sprichwörtliche Bühne bringen. Das würde durchaus leichter klappen, als wenn Sie bis zum Richter vorsprechen müssen, was die Kosten erhöht. Der Ablauf einer Scheidung ist daher auch ein wenig an den jeweiligen Paaren zu bemessen, aber um das Scheidungsjahr, das bleibt gleich, kommen Sie nicht umher.

Rechtsanwalt Roland Sperling nimmt sich Ihrem Scheidungs Ablauf kompetent und seriös an.

Scheidung Kosten – Alles was wichtig ist

Wenn eine Scheidung ansteht, ist dies ein sehr tiefer Eingriff in Ihre Lebensplanung. Sie müssen nicht nur lernen, mit Verletzungen umzugehen, sondern auch Entscheidungen treffen. Eine Scheidung kann für Sie sehr teuer werden. Zahlen muss der Partner, welcher die Scheidung eingereicht hat. Der nachfolgende Artikel informiert darüber, welche Kosten bei einer Scheidung entstehen. 

Scheidung Kosten für Gericht und Anwalt

Mit dem Begriff Scheidungskosten werden generell die Kosten bezeichnet, welche durch das gerichtliche Scheidungsverfahrenverursacht werden. Scheidungskosten enthalten die Kosten für das Gericht und Ihren Anwalt. Pauschalen gibt es allerdings nicht. Die Berechnung der Scheidung Kosten ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Grundlage zur Berechnung der Scheidung Kosten bilden Ihr gemeinsames Vermögen und das durchschnittliche Nettoeinkommen beider Partner. Wenn Sie allerdings wissen, nach welchen Grundsätzen Kosten Scheidung berechnet wird, können Sie diese zumindest annähernd in der Höhe kalkulieren.

Keine Scheidung ohne Anwalt – Scheidung Kosten reduzieren

Scheidung einreichen

Hierzulande besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Der Grund dafür ist, dass es den Anwälten übertragen wurde, dem Gericht objektive Scheidungsgründe vorzutragen und von Emotionen abzugrenzen, damit der Richter Ihre Ehe scheiden kann. Wenn Sie sich von einem eigenen Anwalt vertreten lassen, müssen Sie die gesamten Kosten selbst übernehmen. Falls Sie nach einem Scheidungsanwalt in Düsseldorf suchen, dann folgen Sie dieser Webseite: https://finance-always.com/finanzen/der-unkomplizierter-partner-an-ihrer-seite-scheidungsanwalt-duesseldorf/

Günstiger wird es für Sie, wenn Sie und Ihr Partner sich einvernehmlich scheiden lassen. In diesem Fall beauftragen Sie nur einen Anwalt, welcher die Scheidung bei Gericht einreicht. Ihr Partner muss der Scheidung lediglich zustimmen. Nur wenn Anträge gestellt werden sollen, wird vom Partner ein eigener Anwalt gebraucht. Durch eine einvernehmliche Scheidung lassen sich die Kosten Scheidung um bis zu 30 Prozent senken.

Erst durch Vorschusszahlung Scheidung Kosten wird Verfahren in Gang gesetzt

Nachdem Ihr Anwalt die Scheidung beim Familiengericht eingereicht hat, wird vom Familiengericht eine Vorschussrechnungerstellt. Der Scheidungsantrag wird Ihrem Partner erst nach Bezahlung zugestellt. Für eine außergerichtliche Beratung fallen für das Erstgespräch Scheidung Kosten Anwalt in Höhe von bis zu 250 Euro an. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese die Scheidungkosten Anwalt für beide Partner. Weitere Kosten berechnet Ihnen Ihr Anwalt für den Schriftverkehr mit Ihrem Partner. Falls er eine Einigung bei sogenannten Scheidungsfolgesachen, beispielsweise Zugewinnausgleich oder Ehegattenunterhalt erzielt, berechnet Ihnen Ihr Anwalt zusätzlich eine Einigungs- beziehungsweise Erledigungsgebühr.

Scheidung Kosten werden nach Verfahrens- und Gegenstandswerten berechtnet

Gerichte berechnen die Kosten Scheidung nach Verfahrenswerten, Anwälte ziehen zur Berechnung Gegenstandswerte heran. Diese Basiswerte können Sie dem FamGKG und dem RVG entnehmen, um die Höhe der Scheidung Kosten selbst zu berechnen. Die Rechtsanwaltsgebühren sind gesetzlich vorgegeben und bindend. Allenfalls bei außergerichtlichen Verhandlungen darf Ihnen Ihr Anwalt eine finanzielle Vergünstigung bei Scheidung Kosten Anwalt gewähren. Der mindestverfahrenswert für eine Scheidung ist mit 3.000 Euro festgesetzt.

Hier können Sie sich die Kosten genauer anschauen.